Es ist ein skurriler Fall – und in seinem Zentrum steht ein Ex-Fußballheld: Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat.
Der Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See geht am Freitag (9.30 Uhr) in die nächste Runde. Am Landgericht München II startet der Berufungsprozess in dem Fall. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil könnte am 11. Oktober fallen.
Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.
Richterin: Lehmann inszenierte sich „durchgängig als Opfer der Justiz“
Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei jedoch nicht Opfer, er ist Täter“ und habe vor Gericht „hanebüchene Geschichten“ zu seiner Verteidigung vorgebracht.
Lehmann hatte sich in dem Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst“, sagt dagegen Richterin Walter. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.
„Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess – oder sie landeten vor Gericht. Die Verteidigung des WM-Helden von 2006 verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden.