Über einen Online-Shop bot er Gold an und kassierte Zahlungen. Doch bei vielen Kunden kamen keine Barren oder Münzen an. Das erschwindelte Geld floss auch in ein teures Hobby seiner jungen Freundin.
Weil er mit vermeintlichen Gold-Angeboten zahlreiche Kunden um Geld geprellt hat, ist ein 64-Jähriger zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Gegen seine mitangeklagte damalige Freundin erging eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe sowie Mittäterschaft in einigen Fällen.
Die 34-Jährige soll erschwindeltes Geld vor allem für die Anschaffung und Haltung von Pferden genutzt haben. Sie sei „Nutznießerin“ gewesen, hieß es im Urteil. Das Gericht ordnete zudem im Fall des 64-Jährigen, der sich seit etwa 14 Monaten in Untersuchungshaft befindet, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 857.000 Euro an.
„Internetbetrug feinster Couleur“
Die Angeklagten waren weitgehend geständig und äußerten Bedauern. Der Verteidiger des 64-Jährigen sprach von einem „Internetbetrug feinster Couleur“. Der Auslöser für den Betrug des Mannes „sitzt mit auf der Anklagebank“. Sein Mandant habe die 34-Jährige als Escortdame kennengelernt. Er habe ihr „pausenlos Pferde bezahlt“, sie habe ihn als „Sponsor“ bezeichnet.
Der 64-Jährige hatte laut Ermittlungen ab März 2020 einen Online-Handel betrieben und vor allem Goldbarren sowie Münzen angeboten, ab Mai 2020 mit Firmensitz in Berlin. Auf der Website habe er den Eindruck eines seriösen, größeren Unternehmens erweckt, obwohl er allein die Geschäfte betrieben habe. Wegen fehlender Buchhaltung habe er zunehmend auch den Überblick über seine Geschäfte verloren.
Viel Geld floss für die 34-Jährige ab
Interessenten hätten sofort zahlen und eine Versandkostenpauschale leisten müssen – auf die Lieferung warteten viele Kunden jedoch vergeblich. Der 64-Jährige habe eine Art „Schneeballsystem“ etabliert, so das Gericht. Auf die gleiche Art habe er ab Februar 2022 über einen weiteren Webshop gemeinsam mit seiner Partnerin Geschäfte abgewickelt. Viel eingenommenes Geld sei für die 34-Jährige abgeflossen.
Der Anwalt der Frau hatte in seinem Plädoyer erklärt, der Angeklagte habe nach dem Kennenlernen ihr gegenüber damit geprahlt, dass Geld keine Rolle spiele. Sie habe sich „verlocken lassen“.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann eine Strafe sieben Jahren und zwei Monaten Haft gefordert, gegen die Frau drei Jahre und vier Monate. Der Verteidiger des 64-Jährigen plädierte auf eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren. Der Anwalt der Frau beantragte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.