Die AfD hat nach der Landtagswahl in Brandenburg mehr als ein Drittel der Sitze – ohne sie sind zum Beispiel keine Verfassungsänderungen möglich. Nun erklärt die Partei, wie sie damit umgehen will.
Die erstarkte AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag will ihre Sperrminorität bei Verfassungsänderungen und für die Besetzung wichtiger Posten wie Verfassungsrichter nutzen. „Ohne uns kann die Verfassung nicht geändert werden, was nicht heißt, dass wir uns auf Biegen und Brechen sperren werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch in Potsdam. „Nichtsdestotrotz werden wir ganz genau darauf schauen, wie zukünftig bestimmte Positionen wie Landesrechnungshof oder bei den Verfassungsrichtern besetzt werden.“
Die AfD hat mit 30 von 88 Sitzen mehr als ein Drittel der Mandate und kann somit wie in Thüringen Entscheidungen verhindern, für die eine Zweidrittelmehrheit gebraucht wird.
AfD fordert Bestimmung mehrerer Verfassungsrichter
Hohloch verwies darauf, dass in der neuen Wahlperiode voraussichtlich mehrere Posten von Verfassungsrichtern besetzt werden. „Dementsprechend werden wir die Macht, die wir haben auch nutzen, um diese Ziele auch durchzusetzen, aber nicht, um die Demokratie zu blockieren, sondern um sie zu retten.“ Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte, der AfD stünden drei Verfassungsrichterposten zu, wenn die Partei angemessen repräsentiert sein solle. Das Gremium hat neun Richter.
Berndt wurde in der konstituierenden Sitzung der Fraktion, die von 24 auf 30 Mitglieder wuchs, mit 24 Ja-Stimmen von 28 abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Hohloch erhielt 22 Ja-Stimmen als Parlamentarischer Geschäftsführer. Bei der Wahl zu stellvertretenden Fraktionschefs bekamen Lena Kotré 22, der bisherige Landtagsvizepräsident Andreas Galau 19 und der Abgeordnete Lars Hünich 18 Ja-Stimmen.
Die AfD-Fraktion beansprucht wieder einen Landtagsvizepräsidenten – wer Kandidat sein soll, ist offen. Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören, heißt es in der Verfassung.
Berndt weist Einstufungen als rechtsextrem zurück
In der bisherigen Fraktion hatte der Verfassungsschutz Brandenburg sechs Abgeordnete als rechtsextremistisch eingestuft, vier von ihnen sind wieder im Landtag – darunter Berndt und Hohloch. Der Verfassungsschutz geht nach der Wahl von einer größeren Zahl von Rechtsextremisten in der neuen AfD-Fraktion aus. Die Zeitung „B.Z.“ hatte unter Berufung auf Sicherheitskreise geschrieben, dass in der neuen Fraktion elf Abgeordnete als Rechtsextremisten eingestuft seien.
Fraktionschef Berndt wies die Einstufungen zurück. „Wir lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht ab, im Gegenteil – wir nutzen sie“, sagte er. „Deshalb ist der Vorwurf, wir seien extremistisch, absolut haltlos.“