Im Brandenburger Tesla-Werk gab es so viele Krankmeldungen, dass die Chefs betroffene Mitarbeiter zu Hause aufsuchten. Ist das legal? Und müssen die Beschäftigten die Tür öffnen?
Tesla-Mitarbeiter staunten nicht schlecht, als es an ihren Haustüren klingelte. Sie hatten sich krankgemeldet. Draußen vor der Tür standen ihre Chefs: Geschäftsführer André Thierig, neben ihm Personalchef Erik Demmler. Die Tesla-Leute waren sauer, schlugen die Türen zu, drohten mit der Polizei oder fragten: Dürfen Sie das überhaupt?
Muss ich als Mitarbeiter mit Krankmeldung die Tür öffnen?
Den Chefs ging es offenbar weniger um das Wohlergehen ihrer Leute. Sie wollten kontrollieren, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wirklich daniederlagen. Reihenweise hatten sich Beschäftigte von Tesla Grünheide krankgemeldet. Von 12.000 Mitarbeitern waren es im August 17 Prozent, also mehr als 2.000. Anfang September waren viele an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt, trotzdem waren noch elf Prozent krank, also über 1.300 Leute hüteten angeblich das Bett. Unakzeptabel für die Chefs.
Sie wurden offenbar misstrauisch und schwärmten zu Hausbesuchen aus. Aber sind solche Kontrollbesuche legal? Ja, sind sie. Es ist Arbeitgebern nicht verboten, bei Arbeitnehmern zu Hause vorbeizuschauen, vor allem, wenn sie den Verdacht haben, dass sie blaumachen und etwas mit der Krankmeldung nicht stimmt. Mit einem Strauß Blumen in der Hand lässt sich der Kontrollbesuch als gut gemeinter Krankenbesuch kaschieren.
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Gleichzeitig gibt es keine Verpflichtung, die Tür zu öffnen. Kann ja sein, dass man fest schläft und die Klingel nicht hört. Ansonsten können Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, wenn sie den Verdacht haben, dass sie mittels Krankmeldung betrogen werden. Bei Tesla sorgten die Kontrollbesuche jedenfalls für Unmut.