Bananen um 23 Prozent reduziert – mit solchen Angeboten locken Supermärkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein guter Deal oder wird gemogelt? Der EuGH fällt nun ein Grundsatzurteil.
Das höchste europäische Gericht entscheidet heute über eine Klage gegen den Discounter Aldi-Süd im Zusammenhang mit Rabattaktionen. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie kritisiert Aldi-Süd für irreführende Angaben.
Händler müssen Referenzpreise angeben
Seit 2022 müssen Händler bei jeder Preisermäßigung den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale bemängelt nun, dass Aldi-Süd zwar den günstigsten Preis angegeben habe, sich aber Rabatte nicht auf diesen Betrag bezogen hätten.
Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan „Deutschlands bester Preis“ unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem „Preis-Highlight“ von 1,49 Euro pro Stück, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag – und damit unter dem „Preis-Highlight“. Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an – der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.
Düsseldorf legt Fall EuGH vor
Die Verbraucherzentrale fordert, dass sich Rabattankündigungen auch auf den günstigsten Preis beziehen sollten. Daher klagte sie vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Richter wollten diese Frage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, der nun sein Urteil verkündet.
„Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir“, sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das nach Angaben der Verbraucherzentrale weitreichende Folgen für Preiswerbung. „Ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher würde damit abgestellt: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der Händler Preise künstlich heraufsetzen, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können.“