Bildung: Neues Schulgesetz für Sachsen-Anhalt

Es fehlen Lehrer. Zugleich gibt es viele kleine Schulen. Die Schülerzahl sinkt absehbar. Wie kommt das Schulsystem durch die kommenden Jahre?

Sachsen-Anhalt kämpft weiter mit dem Lehrermangel und will unter anderem mit neuen Mindestschülerzahlen weg von kleinen Schulen. Zugleich sollen Schulträger mehr Flexibilität erhalten, indem sie mehr Möglichkeiten für Schulverbünde und Kooperationen erhalten. „Ich glaube, man kann nicht vor den Realitäten die Augen verschließen“, sagte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) nach einer Sitzung des Kabinetts in Magdeburg. Sachsen-Anhalt habe als Flächenland ein insbesondere sehr kleinteiliges Grundschulsystem. 

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der sinkenden Kinderzahlen werde mit der Änderung des Schulgesetzes ein Plan für langfristig tragfähige Schulen vorgelegt. Das Kabinett hatte den Entwurf in der zweiten Befassung zuvor einstimmig beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug.

Unterschiede zwischen großen Städten und Land

Konkret soll mit dem Gesetz ab dem 1. August 2027 eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang gelten. In den drei großen Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt sie bei 25 Schülerinnen und Schülern, außerhalb gilt für Grundschulen die Mindestgröße von 15 Schülern an Grundschulen, 20 an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 Schülern an Gesamtschulen und Gymnasien. In einem ersten Entwurf hatte die Bildungsministerin auch höhere Mindestschülerzahlen auf dem Land geplant. Das wurde gekippt. Feußner bedauert das.

Weiterhin gilt, dass Grundschulen in den drei Oberzentren zweizügig sein müssen, im ländlichen Raum reicht eine Klasse je Jahrgang. Weiterführende Schulen sollen in den kreisfreien Städten mindestens drei Parallelklassen je Jahrgang haben, im ländlichen Raum liegt die Mindestzahl bei zwei. Wie viele Schulen die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen, konnte Feußner nicht sagen. 

Mehr Kooperationen möglich

Zugleich bekommen die Schulträger laut Feußner mehr Flexibilität. Sie können künftig mehr Schulen derselben Schulform zu einem Schulverbund fusionieren, wenn sie allein nicht ausreichend Schüler finden. Bislang gibt es die Möglichkeit nur für Grundschulen. 

Fokus auf Schulqualität

Feußner betonte die Bedeutung der Qualität der Schulen. „Kleinstschulen mit einem Kollegium sind nicht in der Lage ein vielfältiges Angebot vorzuhalten und abzusichern.“ Etwa an den Gymnasien sei dringend eine Kursvielfalt nötig, damit das allgemeinbildende Abitur abgesichert werden kann. 

Das neue Schulgesetz sieht auch weitere Regelungen vor, etwa zu berufsbildenden Schulen, die erweiterte Angebote machen könnten für Ausbildung, Umschulung sowie die Fort- und Weiterbildung. Es soll neue Möglichkeiten geben zur Anerkennung von Seiteneinsteigern. Außerdem sollen digitale Lehr- und Lernformen künftig an die Stelle des Präsenzunterrichtes treten oder diesen ergänzen. Es sollen auch mehr zentrale Klassenarbeiten möglich werden, um die Leistungen der Schüler besser im Blick zu haben. 

Unterrichtsversorgung weiter unter dem Zielwert 

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt nahezu 750 öffentliche Schulen mit rund 214.300 Schülern und etwas mehr als 14.000 Lehrkräften. Zum Schuljahresbeginn lag die Unterrichtsversorgung laut Bildungsministerium bei 94 Prozent. Es wurde schon an diversen Stellschrauben gedreht, unter anderem stehen Lehrer pro Woche eine Stunde länger vor der Klasse. Im Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rot-gelbe Regierung das Ziel von 103 Prozent Unterrichtsversorgung benannt. So wäre ausreichend Luft auch für Krankheits-, Elternzeit- und Weiterbildungsvertretungen. 

Linke startet Volksinitiative

Heftige Kritik an den Plänen der Landesregierung kommt von der Linken, die für diesen Donnerstag den Auftakt einer Volksinitiative ankündigt. „Um in Zukunft willkürliche Schulschließungen zu verhindern und Schulsozialarbeit endlich dauerhaft und an allen Schulen zu garantieren, soll das Schulgesetz entsprechend geändert werden“, so die Linke. 30.000 Unterschriften sind nötig, damit das Thema im Landtag behandelt wird.