Auf Landesebene könnte man auf einen Nenner kommen mit dem BSW, findet der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion. Auf Bundesebene sieht er dagegen einen sehr großen Stolperstein.
Gespräche über mögliche Koalitionen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in ostdeutschen Ländern sagen aus Sicht der Union nichts aus über mögliche Konstellationen nach der nächsten Bundestagswahl. In der Migrationspolitik, bei Bildungsthemen und in einigen Wirtschaftsfragen gebe es durchaus Schnittmengen mit dem BSW, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei.
In außen- und sicherheitspolitischen Fragen sei der Graben aber so tief, dass er sich eine Koalition mit der Partei der früheren Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht nicht vorstellen könne. „Ich bin auch gegen einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegen das BSW“, sagte Frei. So etwas müsse auf Extremfälle reduziert werden.
Bei den Grünen sei es genau umgekehrt, sagte der CDU-Politiker. In der Außen- und Sicherheitspolitik seien die Grünen der Union am nächsten. In vielen anderen Politikbereichen verträten die Grünen aber „ziemlich genau das Gegenteil von dem, was wir wollen“. Das von einigen betriebene „Grünen-Bashing“ lehne er zwar ab. Ihn störe aber „diese Realitätsresistenz“ der Grünen.
Nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg kommt langsam Bewegung in die Regierungsbildung. Beteiligt sind in allen drei Ländern CDU, SPD und das BSW. In Sachsen und Thüringen waren am 1. September neue Landtage gewählt worden, in Brandenburg am vergangenen Sonntag. Die Bildung von Koalitionen dürfte in allen drei Ländern schwierig werden.
Die Co-Vorsitzende des BSW, Amira Mohamed Ali, hatte nach der Landtagswahl in Brandenburg die Forderung ihrer Partei bekräftigt, dass sich eine künftige Landesregierung auch für einen Kurswechsel in der Ukraine-Politik und gegen eine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen positionieren müsse. Parteigründerin Sahra Wagenknecht sagte, es sollte die Regel gelten, „dass nur diejenigen in Deutschland noch ein Asylverfahren und auch Anspruch auf Leistungen haben, die nicht aus einem sicheren Drittstaat einreisen – und die Beweispflicht liegt beim Antragsteller“.