Vor ihrer letzten Vollversammlung im Februar bekamen die deutschen Bischöfe mächtig Ärger mit dem Vatikan. Diesmal ist die Lage entspannter.
Die deutschen Bischöfe können aufatmen: Mit einigem Schaudern erinnert sich manch einer noch an die letzte Vollversammlung im vergangenen Februar, als kurz vorher ein Brandbrief aus dem Vatikan mit einer direkten Maßregelung einging. Jetzt aber, vor der am Montag beginnenden Herbstvollversammlung im hessischen Fulda, ist dem Vernehmen nach keine neue Post aus dem Zentrum der katholischen Weltkirche angekommen. Die Bischofskonferenz ist damit wieder in etwas ruhigerem Fahrwasser angekommen und kann ein wenig relaxen.
Streit mit Rom um Synodalen Ausschuss
In dem Brief vom Februar hatten drei hohe Kurienkardinäle die deutschen Brüder aufgefordert, eine geplante Abstimmung über die Satzung des angestrebten Reformgremiums Synodaler Ausschuss von der Tagesordnung zu nehmen. Die Pläne stünden im Widerspruch zu Anweisungen des Papstes, so die Kritik aus Rom. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte daraufhin keine andere Wahl, als sich zu beugen und die Abstimmung zu streichen.
Der Synodale Ausschuss soll einen Synodalen Rat vorbereiten, in dem Bischöfe und Laien künftig gemeinsam beraten und entscheiden sollen. Der Vatikan hält ein solches Gremium mit einer so starken Position für Nicht-Kleriker jedoch für unvereinbar mit dem Kirchenrecht.
„Brüchiger Waffenstillstand“
Im weiteren Verlauf gelang es Bätzing dann, das Verhältnis in persönlichen Gesprächen im Vatikan soweit zu entkrampfen, dass der Ständige Rat der Bischofskonferenz die Satzung doch noch verabschieden konnte. Nach den Worten des Kirchenrechtlers Thomas Schüller herrscht seitdem ein „brüchiger Waffenstillstand“ mit Rom.
Derzeit blickt nun alles auf den Abschluss der von Papst Franziskus einberufenen Weltsynode im kommenden Monat in Rom. Je nachdem wie konkret dort die Formulierungen des Abschlussdokuments zu strittigen Fragen wie der Stellung der Frau in der Kirche oder die Bewertung von Homosexualität ausfallen, können dann die im internationalen Vergleich reformfreudigen Katholiken aus Deutschland mehr oder weniger selbstbewusst auftreten.
Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch
Ein weiteres Thema, das bei der nichtöffentlichen Sitzung der Bischöfe erneut eine größere Rolle spielen dürfte, ist die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und hier insbesondere die Frage der finanziellen Entschädigung.
Das bisherige System, in dem die in Bonn ansässige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ohne großen bürokratischen Aufwand bestimmte Beträge für Betroffene bewilligt, ist durch ein Gerichtsurteil unter Druck geraten. In dieser wegweisenden Entscheidung hatte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln im vergangenen Jahr zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Kläger war in den 1970er Jahren als Messdiener mehr als 300-mal von einem Priester vergewaltigt und auf andere Weise missbraucht worden.
Die Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch“ sah das Urteil als „wichtiges Signal für Tausende ähnlich gelagerter Fälle in Deutschland“. Seitdem steht das Szenario einer Klagewelle im Raum, die kleinere Bistümer schnell an ihre finanziellen Grenzen bringen könnte.