Datenschutz: Verfassungsschutzgesetz: Datenschützer möchte rasche Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen im hessischen Verfassungsschutzgesetz moniert. Nun muss das Land nachbessern. Der Landesdatenschutzbeauftragte mahnt zur Eile.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Verfassungsschutzgesetz hat der Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel rasche Nachbesserungen gefordert. „Nun ist der hessische Gesetzgeber aufgerufen, schnellstmöglich verfassungskonforme Regelungen zu schaffen“, erklärte er in Wiesbaden und kündigte an, den Prozess aufmerksam zu begleiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das hessische Verfassungsschutzgesetz teils für verfassungswidrig erklärt. In dem Urteil geht es dabei unter anderem um Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten. 

Mehrere im Gesetz geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz sind laut dem höchsten deutschen Gericht mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht „in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen“.

Die im bisherigen Gesetz vorgesehenen Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz, unter anderem Mobilfunkgeräte auch engmaschig zu orten sowie Daten an andere Behörden zu übermitteln, seien nicht grundsätzlich verboten, erläuterte der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel. „Sie können aber im Einzelfall sehr stark in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und sind daher nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.“ Diese Begrenzungen fehlten jedoch im Gesetz.