Die Anklagebehörde beschuldigt einen 27-Jährigen, einen Umsturz in Deutschland geplant zu haben. Erhärten sich die Vorwürfe vor Gericht?
Zu einer Bewährungsstrafe ist 27-jähriger Mann vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden – ihm war die Planung eines gewalttätigen Umsturzes in Deutschland vorgeworfen worden. Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer sagte in seiner Urteilsbegründung, der Mann habe nach Erkenntnis des Gerichtes keinen Anschlag geplant. In den Chats des Frankfurters sei zwar immer mal wieder die Rede vom „Tag X“ gewesen, dies sei jedoch „leeres Gerede“ gewesen.
Verurteilt wurde der Mann schließlich unter anderem wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz. Er erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Rechtsanwältin des 27-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert. Auch die Anklagebehörde sah nach der Beweisaufnahme aber keine Anhaltspunkte mehr für eine schwere staatsgefährdende Straftat.
Ursprünglich war dem Mann vorgeworfen worden, aus rechtsradikalen Motiven beabsichtigt zu haben, die demokratische Grundordnung in Deutschland mit Waffengewalt zu beseitigen – und unter anderem Muslime, Juden und Grünen-Politiker zu töten.
Der Mann war im April 2023 festgenommen worden. Im Rahmen von Ermittlungen waren mehrere ihm gehörende Waffen- und Munitionslager im Rhein-Main-Gebiet gefunden worden. Dort befanden sich demnach unter anderem Flieger- und Splitterbomben sowie Maschinengewehre und Sprengkörper.