Der Mann soll Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben. Laut Staatsanwaltschaft könnte es sich dabei um versuchten Mord gehandelt haben. Wie das Gericht dies sieht, ist noch unklar.
In dem Strafprozess gegen einen Narkosearzt nach einem tödlichen Einsatz in einer Zahnarztpraxis hat sich das Gericht bislang nicht über eine mögliche Verurteilung wegen versuchten Mordes geäußert. Auch über den beantragten Haftbefehl werde zunächst keine Entscheidung verkündet, sagte die vorsitzende Richterin im Frankfurter Landgericht am Rande des Prozesses. Der 67-Jährige ist bislang wegen Körperverletzung mit Todesfolge an einem vierjährigen Mädchen angeklagt. Hinzu kommen Körperverletzungen an drei weiteren Kindern, die er im September 2021 in einer Praxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) ebenfalls für Zahnbehandlungen in Narkose gelegt hatte.
Die Anklagebehörde geht unter anderem von eklatanten Hygienefehlern des Anästhesisten aus, so soll er verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Das Mädchen starb nachts in der Zahnarztpraxis, die anderen Kindern mussten auf der Intensivstation behandelt werden.
Wegen fahrlässiger Tötung einer erwachsenen Patientin vorbestraft
Vergangene Woche beantragte die Staatsanwältin einen entsprechenden rechtlichen Hinweis, wonach auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen infrage käme. Zudem verlangte sie einen Haftbefehl, da wegen des höheren Strafmaßes eine Fluchtgefahr nicht auszuschließen sei. Der Rechtsanwalt des 67-Jährigen widersprach, es gebe für einen Haftbefehl keine Grundlage.
Der im südhessischen Bensheim lebende Anästhesist ist wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin bereits vorbestraft. Mittlerweile befindet er sich im Ruhestand. Nach der bisherigen Planung soll das Urteil Ende September verkündet werden.