Jede Straftat sollte vom Grundsatz her geahndet werden. Doch gelingt es verurteilten oder mutmaßlichen Straftätern immer wieder, sich der Haft oder U-Haft zu entziehen – am häufigsten durch Flucht.
Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Polizei fahndet nach mehr als 3000 Straftätern oder Tatverdächtigen, die sich trotz eines Haftbefehls auf freiem Fuß befinden. 18 Fälle betrafen die Deliktgruppe Straftaten gegen das Leben, wozu Mord, Totschlag, Raubmord oder Tötung auf Verlangen gehören. Das teilte das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen (AfD) mit. Die noch nicht veröffentlichte Antwort der Landesregierung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Nach den Angaben des Bundeskriminalamtes zum Bereich politisch motivierte Kriminalität waren in Brandenburg zum 1. Juli dieses Jahres 3013 Fahndungen wegen nicht vollstreckbarer Haftbefehle offen. Genaue Angaben über die Gründe, weshalb die Haftbefehle nicht vollstreckt werden konnten, zur Nationalität der flüchtigen Straftäter oder zur genauen Deliktart sind laut Ministerium wegen fehlender statistischer Erfassung nicht möglich. In der Regel seien die Aufenthaltsorte der Straftäter nicht bekannt, oder sie seien auf der Flucht.
In einer Übersicht von knapp zwei Dritteln der offenen Fahndungen betreffen 1018 Fälle Wohnungseinbrüche sowie Diebstahl von Kraftfahrzeugen, Schusswaffen und Betäubungsmitteln, Unterschlagung, Hehlerei, Geldwäsche und Begünstigung. 320 Haftbefehlen lagen gemeingefährliche Straftaten, wie Brandstiftung, zugrunde. In 247 Fällen ging es um Betrug oder Untreue, 119 Mal um Körperverletzungsdelikte.
Zwischen September 2019 und dem 28. August dieses Jahres gab es in Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaften 28 Zielfahndungen, die mit 24 Festnahmen endeten. In vier Fällen werde noch gefahndet, erklärte das Ministerium.
Für die Abgeordnete Oeynhausen sind die mehr als 3000 flüchtigen Straftäter ein „erhebliches Gefahrenpotenzial für die Bürger“. Die nächste Landesregierung sei in der Pflicht, Polizei und Justiz so auszustatten, dass die Flüchtigen schnell gefasst werden könnten.