Eigentlich war ein Böllerwerfer schon zu vier Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Doch das Oberlandesgericht hält diese Strafe nicht für angemessen. Nun muss neu verhandelt werden.
Wegen eines Böllerwurfs beim Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster muss eine neue Strafe für den Angeklagten gefunden werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag entschieden.
Der Mann hatte Anfang 2022 einen Knallkörper geworfen, der neben Ersatzspielern von Münster detonierte und vier Menschen verletzte. Amts- und Landgericht Essen hatten den Mann wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Körperverletzung in vier Fällen verurteilt – das Landgericht hatte nach Berufung des Angeklagten die ursprüngliche Bewährungsstrafe aber danach auf zwei Jahre herabgesetzt.
Diese Strafe sei nun aufgehoben worden, weil das Oberlandesgericht sie für nicht ausreichend hält. Auch, weil „der Angeklagte bei der Tat wegen früherer Verurteilungen gleich doppelt unter Bewährung stand“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Daher müsse die Strafzumessung nun nochmals vor dem Landgericht verhandelt werden.