Ein Jugendlicher soll in Neuss einen Obdachlosen erstochen haben. Der Bundesgerichtshof hob seine Verurteilung wegen Mordes auf. Doch das Landgericht kommt in der Neuauflage zum gleichen Ergebnis.
Zweieinhalb Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf den inzwischen 19-jährigen Täter zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes verurteilt. Die Strafrichter kamen damit zum gleichen Ergebnis wie die Richter der ersten Instanz, deren Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben hatte. Der Prozess war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich.
Als 17-Jähriger hatte der Verurteilte im April 2022 in Neuss den Obdachlosen durch eine Zeltplane hindurch mit zwei Messerstichen getötet. Das war unstreitig. Da aber im ersten Anlauf in Düsseldorf unklar geblieben war, welcher der beiden Stiche der tödliche war, kam der BGH zu dem Schluss, dass möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.
Fall neu aufgerollt – mit gleichem Ergebnis
Daher musste der Fall von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Die Richter kamen zum selben Ergebnis wie ihre Kollegen vor einem Jahr: Wer so zusteche, töte vorsätzlich. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt.
Der Angeklagte war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden. Er soll in der Nähe eines Güterbahnhofs in Neuss den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt haben. Als der 31-Jährige sagte, dass er keine habe, stach der Angeklagte auf ihn ein. Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche gefunden.
Der deutsche Jugendliche hatte damals den Verdacht zunächst auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser 20-Jährige saß deshalb zu Unrecht mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Mit der Falschbezichtigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Täterwissen offenbarte.