Nach dreieinhalb Jahren Haft kommt ein Sexualstraftäter frei. Doch der ausgebildete Erzieher, der nicht in seinem Beruf arbeitete, blieb laut Anklage unbeeindruckt. Nun begann ein vierter Prozess.
Ein vorbestrafter Sexualstraftäter steht erneut vor dem Berliner Landgericht. Dem 65-Jährigen werden Übergriffe auf Kinder in Berlin, Rumänien und Albanien zur Last gelegt. 20 Fälle des sexuellen Missbrauchs in der Zeit von 2006 bis 2019 sind angeklagt. Zudem sei in der Wohnung des Mannes in Berlin-Treptow massenhaft Kinderpornografie sichergestellt worden. Der Verteidiger kündigte zu Prozessbeginn eine Aussage seines Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt an.
30 Kinder – 28 Jungen und zwei Mädchen – im Alter von etwa vier bis zehn Jahren sind laut Anklage betroffen. In Parkanlagen oder auf öffentlichen Toiletten in Berlin sowie in Wäldern oder Feldern in Rumänien und Albanien habe er immer wieder Kinder aufgefordert, sich zu entkleiden und nackt vor seiner Kamera zu posieren oder auch sexuelle Handlungen vorzunehmen, so die Anklage. In einem Fall habe der Angeklagte gleich fünf Jungen dazu gebracht. Er habe dabei in der Absicht gehandelt, „die hergestellten Bilder von dem Missbrauch anderen Personen zur Verfügung zu stellen“.
Drei Haftstrafen wegen Missbrauchs verbüßt
Der ausgebildete Erzieher steht zum vierten Mal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. 2003 erhielt er eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Im Jahr 2010 wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, 2011 schließlich zu einem Jahr Haft. Im aktuellen Prozess erteilte der Vorsitzende Richter den Hinweis, dass im Fall eines Schuldspruchs auch die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung in Betracht komme.
Ermittlungen in einem anderen Verfahren gegen einen mutmaßlichen „reisenden Sexualstraftäter“ hätten auf die Spur des Angeklagten geführt, hieß es am Rande der Verhandlung. Im September 2023 seien in der Wohnung des 65-Jährigen etwa 1.200 kinderpornografische Bild- und rund 700 Videodateien sichergestellt worden.
Angeklagter in U-Haft
Seit April dieses Jahres befindet sich der Angeklagte, der zuletzt als Außendienstmitarbeiter tätig war, in Untersuchungshaft. Sein damaliger Chef sagte als Zeuge vor Gericht, von dem Angeklagten sei bei seiner Einstellung im Jahr 2014 kein Führungszeugnis verlangt worden. Verurteilungen des Mannes seien im Unternehmen nicht bekannt gewesen – „der Lebenslauf, den er eingereicht hatte, war lückenlos“. Als er von den Vorwürfen gehört habe, sei er schockiert gewesen, so der Zeuge.
Für den Prozess sind bislang fünf weitere Tage bis zum 10. Oktober vorgesehen. Am 24. September geht die Verhandlung weiter.