Um ein versteckt gelegenes Gebäude in Detmold gibt es seit vielen Jahren Streit. Jetzt müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter entscheiden: Ist es eine Ruine oder ein Baudenkmal?
Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute (11.00 Uhr) mit der Frage, ob ein Gebäude in der Altstadt von Detmold ein schützenswertes Baudenkmal oder eher eine Ruine ist. Der Besitzer will es abreißen lassen und an der Stelle Parkplätze für seine Anwaltskanzlei bauen.
Das Problem: Das Haus steht seit 1988 in der Denkmalliste der Stadt Detmold und ist in Privatbesitz. Ursprünglich war es als Gartenhaus eingetragen.
War es ein jüdisches Bethaus?
Als die Mutter des Klägers das Haus im Jahr 2010 abreißen lassen wollte, ergab eine baugeschichtliche Untersuchung, dass Detmolder Juden das Gebäude bereits 1633 als Bethaus errichtet haben sollen. Der heutige Besitzer, der Anwalt Hendrik Schnelle, bestreitet dies öffentlich auf seiner Internetseite.
Die Denkmalschützer sind überzeugt, dass das Gebäude als sogenannte Hofsynagoge in einem Hinterhof errichtet wurde.
Urteil Verwaltungsgericht Minden vom 18. Mai 2022