Die Ausweisung eines tunesischen Imams aus Deutschland ist einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen rechtens. Eine Klage des Manns gegen die Entscheidung wies das OVG wegen „besonders schwerwiegender Ausweisungsinteressen“ ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Ihm werden die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der öffentliche Aufruf zur Gewaltanwendung und der Aufruf zu Hass gegen Teile der Bevölkerung vorgeworfen.
Der 1975 geborene Tunesier reiste laut OVG 2001 zum Studium nach Deutschland ein und ist seit 2006 als Imam im Islamischen Kulturzentrum Bremen tätig. Er hat vier Kinder, von denen er aber getrennt lebt. 2021 wurde er durch den Bremer Senat aus Deutschland ausgewiesen und mit einem 20-jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt. Zudem wurde ihm die Abschiebung angedroht.
Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage des Manns hatte in erster Instanz Erfolg. Das Bremer Verwaltungsgericht gab der Klage statt und hob die entsprechenden Bescheide des Innensenats auf. Im Berufungsverfahren vor dem OVG wurde nun hingegen die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestätigt. Das 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde aber für rechtswidrig erklärt. Darüber muss das Bremer Innenressort nun neu entscheiden.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte das Urteil. „Solche Personen vergiften das gesellschaftliche Klima“, erklärte er. Sie lehnten die westliche Rechts- und Werteordnung völlig ab und hetzten Menschen mit unabsehbaren Folgen gegen Teile der Bevölkerung auf. „Die wiederholten Aufrufe zum Hass gefährden unsere aller Sicherheit und stellen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dar“, erklärte Mäurer.