Das Bremer Innenressort sieht in den Äußerungen eines salafistischen Predigers eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die Behörde verlangt die Ausreise. Ob dies rechtens ist, entscheidet ein Gericht.
Darf ein salafistischer Prediger aus Bremen ausgewiesen werden? Das soll eine Verhandlung vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht klären. Zum Auftakt ordnete ein Islamwissenschaftler von der Uni Erlangen verschiedene Aussagen aus Predigten des Tunesiers ein. Er erklärte, dass es im Salafismus eine klare Trennung zwischen Gut und Böse gibt. Nach seinem Gutachten hat der Imam teilweise eindeutige Formulierungen verwendet – gegen Juden und für die Unterstützung muslimischer Kämpfer. „Oh Gott, steh‘ unseren Brüdern, den Dschihadisten und Mudschahedin überall bei, in Palästina, Gaza, Irak, Bosnien, Afghanistan, Oman – und besiege die Enkel der Affen und Schweine“, war ein Zitat, das der Gutachter analysierte.
Das Gericht stellte vorab klar: „Ausweisungen sind Abwägungsentscheidungen“. Grundvoraussetzung für die Ausweisung sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Beispiele für Ausweisungsgründe nannte er das Unterstützen einer terroristischen Vereinigung und der öffentliche Aufruf zu Gewalt. Bei der Entscheidung müssten auch die Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden.
Innenbehörde sieht in dem Mann eine Gefahr
Das Bremer Innenressort hatte im Jahr 2021 angeordnet, dass der Mann das Land verlassen muss. Laut Verfassungsschutz verbreitete er als Imam des Islamischen Kulturzentrums Bremen (IKZ) verfassungsfeindliche Ansichten. Er soll sich auch werbend über terroristische Vereinigungen geäußert haben. Die Innenbehörde legte damals dar, dass der Salafist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde und zitierte aus dessen Predigten. Sie verhängte ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot und drohte die Abschiebung in die Tunesische Republik an. Gegen all dies ging der Imam gerichtlich vor.
Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide des Innensenators im Jahr 2022 auf. Das Gericht sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Demnach bewegten sich die Äußerungen des Mannes im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit. Das Innenressort konnte diese Einschätzung nicht nachvollziehen und ging dagegen vor. Deshalb wird der Fall nun vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt.
Innenbehörde: Salafisten lehnen Demokratie ab
Dem Innenressort zufolge sind das IKZ und die maßgeblichen Akteure dort dem politischen Salafismus zuzuordnen. Dieser räume seiner Islaminterpretation absoluten Geltungsanspruch ein. „Salafisten lehnen die Demokratie ab“, teilte eine Sprecherin mit. „In der salafistischen Rechtsauffassung sind Körperstrafen für Kapitalverbrechen und die Züchtigung der Frau legitimiert.“ Der Imam sagte vor Gericht, er sei nicht gegen die Demokratie. Eine formelle Ausbildung zum Imam hat er eigenen Angaben zufolge nicht. Er lese viel und: „Ich frage die Leute, die mehr wissen als ich.“ Derzeit habe er keine bezahlte Arbeit und bekomme auch keine staatliche Unterstützung, sagte er. Er habe Schulden.
Geldstrafe wegen Verletzung seiner Frau
Der Mann hat in Deutschland vier Kinder. Von der Mutter seiner Kinder lebt er inzwischen getrennt und ist nach islamischem Recht wieder verheiratet. Wegen Taten gegenüber der Mutter seiner Kinder wurde der Mann wegen Körperverletzung und Bedrohung vor Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Kinder durfte er zeitweise nur unter Aufsicht sehen. Inzwischen sieht er sie regelmäßig, wie er vor Gericht sagte. Mehrere Kinder wurden vor Gericht befragt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zum Abschluss der Verhandlung betonte der Anwalt des Imams, dass es aus seiner Sicht keine Gründe für eine Ausweisung gebe. Sein Mandant habe möglicherweise früher abwertende Begriffe verwendet, inzwischen habe sich seine Rhetorik verändert. Der Umgang mit seinen Kindern sei wichtig, dies müsse berücksichtigt werden.
Urteil noch am Mittwoch
Die Vertreterin der Innenbehörde sah dagegen keine Veränderungen in den Äußerungen des Imams. Er spreche weiter etwa von „Krieg ohne Gnade“ und davon, dass man bereit sein müsse, alles für die Religion zu geben. Sie verwies darauf, dass der Mann auch nicht mit seinen Kindern zusammen lebe. Am Nachmittag zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Das Urteil soll noch im Laufe des Mittwochs verkündet werden.