Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg urteilt am Mittwoch (09.30 Uhr) über ein Kartellbußgeld gegen Google in Höhe von 1,49 Milliarden Euro. Die EU-Kommission hatte diese 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei Online-Werbung verhängt, Google klagte dagegen. Konkret wirft die Kommission dem US-Unternehmen vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine „beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung“ zu zementieren. (Az.: T‑334/19)
Die Strafe war 2019 die dritte innerhalb von drei Jahren: Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdiensts gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android. Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.