Wegen einer Einkaufstour mit Falschgeld auf der Hamburger Reeperbahn und der Sprengung eines Geldautomaten hat ein Amtsgericht zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Beschuldigten im Alter von 27 und 37 Jahren wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers zu einem Jahr sowie einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein dritter Angeklagter, der gegenüber den Ermittlern umfangreich ausgesagt hatte, wurde freigesprochen.
Nach Feststellungen des Gerichts vom Donnerstag hatten die Angeklagten im Darknet gefälschte 50-Euro-Scheine im Nennwert von bis zu 5000 Euro erworben, die sie dann ausgaben. Medienberichten zufolge mieteten sie sich im Februar 2018 in einem Hotel ein und zogen durch das Vergnügungsviertel St. Pauli rund um die Reeperbahn, um die sogenannten Blüten bei kleinen Einkäufen in Umlauf zu bringen.
Die beiden verurteilten Beschuldigten sprengten ebenfalls im Februar 2018 laut Urteil einen Geldautomaten in Hamburg mit Propangas, gelangten dabei aber nicht an Bargeld. Diese Tat konnte ihnen im Wesentlichen nur dadurch nachgewiesen werden, dass der freigesprochene dritte Angeklagte die Polizei informierte und umfassend aussagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.