Wegen des Vorwurfs, einen Häftling geschlagen zu haben, war ein Justizbeamter in erster Instanz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht bestätigt nun seinen Freispruch.
Ein Vollzugsbeamter ist in Frankfurt rechtskräftig vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht wies eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück. Dem Beamten war vorgeworfen worden, einen psychisch kranken Untersuchungshäftling geschlagen zu haben, der vom Gericht zurück ins Gefängnis gebracht wurde und sich aggressiv verhielt. Ein anderer Beamter hatte als Zeuge von Schlägen seines Kollegen berichtet. Der Angeklagte selbst hatte den Vorwurf zurückgewiesen.
Während das Amtsgericht den Beamten zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung im Amt verurteilt hatte, sprach das Landgericht ihn frei. Den Belastungszeugen hatte es als nicht glaubwürdig eingestuft und unter anderem zusätzlich darauf hingewiesen, dass es auch einen Entlastungszeugen gibt.
Das Oberlandesgericht erklärte, dies sei nicht zu beanstanden. Auch fehle ein Tatmotiv, wird aus der Entscheidung zitiert: „Als der Angeklagte eingegriffen haben solle, sei der Geschädigte bereits fixiert gewesen, so dass keinerlei Anlass für weitere überschießende Gewaltanwendung bestanden habe.“