Der Trend zu mehr Unfällen mit E-Scootern hält in Schleswig-Holstein an. Die Zahlen stiegen 2023 um mehr als 20 Prozent. Was kann getan werden?
In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr habe die Zahl der erfassten Fälle um 22,8 Prozent zugenommen, teilten Verkehrsministerium und Landespolizei mit. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) erklärte, es müsse klarer werden, dass das Fahren mit E-Scootern gefährlicher sei als mit dem Fahrrad: „Das ist eines der grundlegenden Missverständnisse.“
Nach Angaben der Landespolizei stieg die Zahl der Unfälle mit E-Scootern von 442 im Jahr 2022 auf 543 im Jahr 2023. Ein Mensch sei dabei getötet worden. Von 2020 auf 2022 wuchs die Zahl der Unfälle von 92 auf 442.
Alkohol, Drogen und falsche Straßenbenutzung
Zu den Hauptursachen der Unfälle gehöre neben Alkohol- und Drogeneinfluss auch die falsche Straßenbenutzung. Dass ein Großteil der Unfälle (65 Prozent) durch die E-Scooter-Fahrer selbst verschuldet wurde, ärgert Madsen besonders. „Deswegen wollen wir mit der Präventionskampagne aufklären, dass man mit mehr Vernunft unterwegs ist“, sagte der Minister.
Die bereits im vergangenen Jahr gestartete Kampagne werde fortgesetzt. Hinweise zur sicheren Nutzung von E-Scootern werden etwa als Außenwerbung sowie im Internet verbreitet. In den Apps der Leihanbieter wird die Kampagne außerdem Fahrern im Buchungsprozess angezeigt.
Schutz durch Tragen eines Helmes
E-Scooter-Fahrern müsse bewusst werden, dass sie sich verkehrsrechtlich nicht wie Fahrräder, sondern wie Kraftfahrzeuge an andere Regeln halten müssen. „Wenn das eben klar wäre, dann sind wir einen ganzen Schritt weiter“, betonte der erste Hauptkommissar der Landespolizei, Olaf Weddern.
„Wenn dann noch ein paar mehr den Helm tragen würden, der natürlich freiwillig ist, aber natürlich unheimlich schützt, dann hätten wir an der Stelle garantiert weniger Unfälle und weniger Verletzungen“, erklärte Weddern.
E-Scooter sind als Kraftfahrzeuge eingestuft. Bei deren Nutzung gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren und auf dem Rad (0,0 Promille für Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit, ab 0,5 Promille ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit / ab 1,1 Promille eine Straftat).