Wer entscheidet über die Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wo müssen die Sender abspecken? Die CDU in Sachsen-Anhalt hat da klare Vorstellungen.
Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt pocht bei den bevorstehenden Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin auf ein Mitspracherecht der Länderparlamente in Deutschland. „Über Finanzierungsfragen müssen die Parlamente befinden“, sagte der medienpolitische Sprecher Markus Kurze. Überlegungen, die Länderparlamente nicht mehr oder nur in besonderen Situationen zu beteiligen, lehne man ab, heißt es in einem Positionspapier, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer größeren Rundfunkreform. Hintergrund sind auch Forderungen, dass die Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. In Deutschland beauftragen die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und legen dessen grobe Struktur mit Sendern per Staatsvertrag fest. Wer einen Staatsvertrag verändern will, braucht die Zustimmung der Ministerpräsidenten und der Länderparlamente.
Ziel ist eine Grundversorgung
Die Rundfunkkommission will im Oktober Vorschläge für Reformen vorlegen. Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt fordert eine Schärfung des Auftrags. Es müsse präzise festgeschrieben werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für eine Grundversorgung in den Bereichen Informationen, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport zuständig sei, heißt es in dem Papier. „Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.“ Auf Nachfrage sagte Kurze, Sportschau, Tatort und Volksmusikshows mit Florian Silbereisen könne es weiterhin geben. „Es muss schon von all dem, was übrig bleiben. Aber in jedem Bereich sind Sachen verzichtbar.“ Die Budgets müssten künftig kleiner ausfallen, so Kurze.
Außerdem spricht sich die CDU-Fraktion für die Zusammenlegung von Rundfunkanstalten und mehr eigene Sparanstrengungen der Häuser aus. Kurze drängt darüber hinaus auf eine striktere Durchsetzung des Verbots presseähnlicher Inhalte bei den Online-Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen. „Ein solches Verbot ist längst überfällig. Es darf im Reformstaatsvertrag nicht fehlen“, hießt es in dem Papier.
Im Kern geht es dabei um die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen TV-Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten. Das haben die Bundesländer per Staatsvertrag den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, untersagt. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich. „Sanktionsmöglichkeiten wären eine Option“, sagte Kurze mit Blick auf die Durchsetzung des Verbots.
Debatte über Rundfunkbeitrag
In den Ländern gibt es zudem eine Debatte darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag künftig sein sollte. Einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag am 1. Januar 2025 von jetzt 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen, wollen mehrere Ministerpräsidenten nicht folgen. Der Rundfunkbeitrag dürfe nicht angetastet werden, fordert auch die sachsen-anhaltische CDU-Landtagsfraktion in ihrem Papier.
Die Länder können nur gemeinsam einstimmig die Höhe verändern. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Sachsen-Anhalt hatte sich vor einigen Jahren bereits als einziges Bundesland gegen eine Erhöhung gestellt, woraufhin das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt hatte. Auch damals war die CDU-Fraktion die treibende Kraft gewesen.