Asyldebatte und Sicherheit: Messerverbote, Kontrollen und was das „Sicherheitspaket“ sonst noch enthält

Der mutmaßlich islamistische Messeranschlag von Solingen befeuert die Sicherheitsdebatte in Deutschland. Die Regierung will die Lage verbessern. Das ist ihr Plan.

Mehr Messerverbote, Leistungsstreichungen für bestimmte Flüchtlinge und mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung – so will die Ampel-Regierung gegen Gefährder vorgehen und die innere Sicherheit stärken. Am Donnerstag befasst sich erstmals der Bundestag mit den Plänen. Und so sehen sie aus:

Mehr Messerverbote für mehr Sicherheit

Geplant ist ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen. Im öffentlichen Nahverkehr sollen die Länder Messer- und Waffenverbote erlassen können. Im Bahn-Fernverkehr, aber auch im Fernverkehr mit Bussen oder Schiffen ist ein generelles Verbot vorgesehen. Alle Springmesser werden zudem verboten. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen, etwa Jäger.PAID Warum Nancy Faesers Ja zu Grenzkontrollen nach hinten losgehen könnte 13.30

Schärfere Kontrolle bei Waffen

Bei der Überwachung der Waffen- und Messerverbote sind zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden geplant. Verschärft werden auch Zuverlässigkeitsprüfungen, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen bekommen. Zudem soll die Ausweisung von Ausländern erleichtert werden, wenn Straftaten mit Waffen begangen wurden.

Streichung von Sozialleistungen für Geflüchtete

Ausreisepflichtige Flüchtlinge, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten. Denn nach den europäischen Dublin-Regeln wären sie verpflichtet gewesen, in ihrem EU-Ankunftsland Asyl zu beantragen und hätten dort Anspruch auf Unterstützung. Mit der Änderung will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.

Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland

Wenn Asylberechtigte in ihr Heimatland ausreisen, soll ihnen der Schutzstatus wieder aberkannt werden. Ausnahmen sollen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wenn die Reise „sittlich zwingend geboten“ ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger.Abschiebedebatte in Deutschland geht weiter 6:51

Weitere Ausschlussgründe für Schutzgewährung

Geflüchteten kann bereits nach der geltenden Rechtslage bei schweren Straftaten Schutz verweigert oder aberkannt werden. Künftig soll bei der Entscheidung auch zwingend berücksichtigt werden, ob Straftaten aus einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden.

Nutzung biometrischer Daten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll die Befugnis bekommen, bei der Feststellung der Identität von Ausländern einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen. Bei der Suche nach Terror- und Tatverdächtigen sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse erhalten – etwa zum Abgleich von Lichtbildern mit islamistischen Propagandavideos. Dabei sollen auch die Voraussetzungen für die Nutzung von KI-gestützten Systemen geschaffen werden.