Übungsleiter: NRW will Ehrenamt stärken – Bundesratsinitiative

Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in Vereinen ehrenamtlich. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft belohnen.

Nordrhein-Westfalen will über eine Bundesratsinitiative das Ehrenamt stärken und finanziell attraktiver machen. So sollten der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro erhöht werden, heißt es in einem Entschließungsantrag des Landes für den Bundesrat. 

29 Millionen Menschen in Deutschland engagierten sich freiwillig für die Gemeinschaft. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen seien zuletzt im Jahr 2021 angehoben worden. Eine Erhöhung aufgrund der in den vergangenen vier Jahren inflationsbedingten Kostensteigerungen sei nun geboten. 

So sollen dem Vorschlag aus NRW zufolge auch Mitgliedsbeiträge etwa für Sportvereine bei der Steuer künftig pauschal zu einem Viertel als Sonderausgabe abgezogen werden können. Wer sich mindestens 20 Stunden im Monat komplett ehrenamtlich – also ohne Aufwandsentschädigung – engagiert, soll 300 Euro als Sonderausgaben bei der Steuer abziehen können. Der Freibetrag für kleine Gewinne von Vereinen soll außerdem von 5.000 auf 7.500 Euro steigen. 

NRW-Finanzminister: Jeder, der sich engagiert, ist Gewinn

„Manchmal merkt man erst, wie wertvoll etwas ist, wenn es wegbricht – so ging es uns in der Pandemie mit dem Ehrenamt„, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). „Jeder Mensch, der sich freiwillig engagiert, ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft.“ Sich die Zeit für Freiwilligenarbeit zu nehmen, müsse man sich aber auch leisten können, wenn zugleich der Wocheneinkauf im Supermarkt immer teurer werde. 

Deshalb sollen die Übungsleiterfreibeträge und die Ehrenamtspauschalen nach Worten Optendrenks angepasst werden. Mit dem Vorschlag, Vereinsbeiträge und Aufwendungen für das Ehrenamt abzugsfähig zu machen, werde auch die große gesellschaftliche Bedeutung dieses Bereichs gewürdigt. „Wir brauchen jetzt ein Ehrenamt-Update für unser Steuerrecht.“