Die Bezahlkarte für Geflüchtete sollte ursprünglich bald eingeführt werden. Doch ein Rechtsstreit verzögert das. Die Landkreise wollen dennoch warten und nicht einzeln vorpreschen.
Trotz der Verzögerung bei der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber streben die Landkreise in Brandenburg ein einheitliches Vorgehen an. Anders als im Landkreis Märkisch-Oderland wolle man nicht auf Einzellösungen setzen, sagte Holger Obermann, erster Beigeordneter des Landkreistages, auf Anfrage.
Einzellösungen könnten länger dauern
Am Nachmittag hatte sich der erweiterte Vorstand der Landkreisversammlung zusammengesetzt und unter anderem über das Thema Bezahlkarte gesprochen – dabei seien die Beteiligten zügig zu einem Konsens gekommen. Würden alle Landkreise eigenständig die Bezahlkarte einführen, müssten sie etwa auch eigene Ausschreibungen vornehmen, erklärte Obermann. Das könnte zu weiteren Verzögerungen führen und würde erhebliche Mittel binden.
Auch der Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze (parteilos), sieht keinen zeitlichen Vorteil bei zig Einzellösungen. „Wir kommen damit nicht auf die Überholspur“, sagte Heinze nach der Beratung. „Wir würden so nicht schneller zu einem Ergebnis kommen.“
Märkisch-Oderland hat die Karte bereits
Als einziger Landkreis führte Märkisch-Oderland nach einer eigenen Ausschreibung die Bezahlkarte bereits im Mai ein. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) vermutete, dass andere Kreise dem Beispiel folgen würden.
Nach den vereinbarten Kriterien sollen erwachsene Asylbewerber mit der Karte maximal 50 Euro im Monat in bar abheben können, bei Kindern ist der Bargeld-Betrag auf 25 Euro begrenzt. Die Ausgestaltung ist aber umstritten. Der Flüchtlingsrat etwa empfindet den Betrag als Bevormundung und deutlich zu gering.
Verzögerungen durch Streit um Vergabe
Bei der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge gibt es Verzögerungen aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht habe. Damit kann kein Zuschlag erteilt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe will nach Angaben eines Sprechers am 18. Oktober über die Beschwerde verhandeln. Ob am selben Tag auch ein Urteil fällt, ist noch unklar.