Nach der Thüringer Landesverfassung muss ein neuer Landtag innerhalb von dreißig Tagen nach einer Landtagswahl erstmals zusammentreten. Wann genau das nach dieser Wahl geschehen wird, ist noch unklar.
Auch mehr als eine Woche nach der Thüringer Landtagswahl ist noch nicht klar, wann das Parlament in neuer Zusammensetzung die Arbeit aufnimmt. Es gebe noch keinen Termin, sagte ein Sprecher der Landtagsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur. Das Datum für die erste Sitzung werde von der Landtagspräsidentin in Abstimmung mit den Fraktionen festgelegt.
Zur konstituierenden Sitzung des Parlaments müssten die Abgeordneten mindestens sieben Tage vorher eingeladen werden, sagte der Sprecher. Damit sei der letztmögliche Termin, um eine solche Einladung zu verschicken, der 24. September. Grund: Der Landtag muss sich nach Artikel 50 der Landesverfassung spätestens am 30. Tag nach einer Landtagswahl konstituieren, die Frist läuft am 1. Oktober aus.
In Landtagskreisen heißt es seit einigen Tagen übereinstimmend, es sei wahrscheinlich, dass sich der Landtag in der Zeit zwischen dem 23. September und 1. Oktober konstituieren werde.