Der Betreiber eines Hotels, das als Flüchtlingsunterkunft dient, wird in der Nähe des Bahnhofes von Sarstedt erstochen. Nun gibt es neue Details zum mutmaßlichen Täter.
Der mutmaßliche Täter im Fall eines getöteten Hotelbetreibers in Sarstedt war geduldet. Wegen einer Klage gegen seine drohende Abschiebung in den Irak durfte er nicht abgeschoben werden, wie das niedersächsische Innenministerium mitteilte. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, den Betreiber des Hotels, das als Flüchtlingsunterkunft dient, erstochen zu haben. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
Er war nach Angaben des Innenministeriums nach einem abgelehnten Asylantrag im August 2017 nach Polen überstellt worden. Im Juni 2022 sei er erneut eingereist und habe einen neuen Asylantrag, einen sogenannten Zweitantrag, gestellt. Nach der erneuten Ablehnung des Antrags im August 2022 und einer angedrohten Abschiebung in den Irak erhob der Verdächtige Klage und stellte einen Eilantrag, dem stattgegeben wurde. Seit September 2022 gilt er daher als geduldet. Geduldete sind ausreisepflichtig, können aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden, zum Beispiel auch, weil sie keine Ausweisdokumente haben oder erkrankt sind.
Warten auf EuGH-Urteil
Die Klage liegt seitdem auf Eis, weil das zuständige Verwaltungsgericht Hannover eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umgang mit Zweitanträgen abwarten wolle. Diese steht seit Ende 2022 aus. Wann der EuGH ein Urteil fällt, sei ungewiss, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Am Montag soll der 35-Jährige den 61 Jahre alten Hotelbesitzer in der Nähe des Bahnhofes von Sarstedt getötet haben. Er wurde am Montagabend gefasst und sitzt seit Dienstag wegen des Vorwurfs des Totschlags in Untersuchungshaft. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Iraker Bewohner der Unterkunft, die von dem Opfer betrieben wurde. Vor der Tat gab es demnach einen Streit zwischen den beiden Männern, die sich kannten. Anhaltspunkte für ein terroristisches oder islamistisches Motiv gebe es nicht.
Knapp 2.000 Iraker in Niedersachsen geduldet
Zum Stichtag am 31. Juli waren in Niedersachsen nach Auskunft des Landesinnenministeriums 20.593 Menschen ausreisepflichtig. 16.608 Asylbewerber waren demnach geduldet, 1.978 davon kommen aus dem Irak. Bundesweit sind dem Mediendienst Integration zufolge 226.882 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, davon 182.727 Personen mit und 44.155 ohne sogenannte Duldung (Stichtag 30. Juni).
Dass die Bearbeitung komplizierter Asylverfahren teilweise mehrere Jahre dauert, hat nach Angaben des Verwaltungsgerichts Hannover damit zu tun, dass Richterinnen und Richter fehlen. Im ersten Halbjahr 2024 warteten Asylbewerber in Niedersachsen knapp 18 Monate auf ihr Verfahren; das seien knapp zehn Monate weniger als noch im Jahr 2022, teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums mit. Die Landesregierung und das Justizministerium wollen die Asylverfahren nach eigene Angaben beschleunigen.