Die Ampel-Fraktionen haben sich nach fast einjährigen Beratungen auf die Novelle des Düngegesetzes geeinigt. Es sei ein „guter Ausgleich“ zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und der Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln erreicht worden, erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch am Freitag. Die Reform soll auch Strafzahlungen an die EU verhindern. Aus der Landwirtschaft kam aber Kritik.
Mit den Änderungen soll unter anderem das Verursacherprinzip gestärkt werden. Dafür wird ein „Monitoring“ eingeführt, um die Daten zu Nährstoffen und Düngepraxis der einzelnen Betriebe nachvollziehen und bewerten zu können. Dies hatte die Bundesregierung der EU-Kommission zugesichert, damit diese ihre Verfahren wegen der hohen Nitratbelastung vieler Gewässer einstellt.
Die Brüsseler Behörde hatte Deutschland seit 2012 immer wieder aufgefordert, die Düngeregeln zu verschärfen, weil einige Regionen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern kämpfen. Betroffen sind vor allem Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge belasten die Umwelt stark.
2018 urteilte der Europäische Gerichtshof final, dass Deutschland gegen die Nitrat-Richtlinie verstieß, es drohten hohe Strafzahlungen. Seitdem wurden strengere Regeln erlassen – etwa längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete.
Die EU-Kommission stellte im vergangenen Juni ihre Verfahren ein, nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) eine weitere Anpassung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht hatte. Nach dem Willen des Ministers sollte das Gesetz noch 2023 in Kraft treten. Aus der Landwirtschaft kam jedoch scharfe Kritik an einer weiteren Verschärfung der Regeln. Im Bundestag wurde dann noch einmal monatelang darüber gestritten. Mit der Fraktionseinigung kann die Novelle nun zur Abstimmung gebracht werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte seine Kritik an dem Gesetz. Es fehle etwa weiterhin eine „konkrete Ausgestaltung“ des Verursacherprinzips, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. In einigen Punkten gehe das Gesetz auch über die EU-Vorgaben hinaus und schaffe noch mehr Bürokratie. „Den Anspruch der Regierungsfraktionen für einen ernsthaften Bürokratieabbau im Düngerecht sehe ich damit als gescheitert an.“