Urteile: Erneut Haftstrafe für „Trauerschwindler“ wegen Betruges

Durch eine TV-Doku und einen Prozess wurde er als „Trauerschwindler“ bekannt. Der 50-Jährige wurde nun wegen Betruges erneut verurteilt. Im November steht der Mann dann vor dem Landgericht.

Ein 50-jähriger Bestatter, der als „Trauerschwindler“ bekannt wurde, ist vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte am Montag zum Auftakt des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er betrog unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge, bezahlte Handwerkerleistungen mit deutlicher Verspätung und verstieß gegen Darlehensabsprachen. Das Gericht ordnete die Einziehung eines Geldbetrages von rund 64.000 Euro als Wertersatz an. 

Mit dem Urteil folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vorgehalten hatte, dass er im Verfahren weder Reue noch eine Einsicht in die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens gezeigt habe. Das Urteil kam auf der Basis einer Verständigung im Gegenzug für ein Geständnis zustande. 2023 war der Bestatter vom selben Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und aus Sicht des Gerichts die emotionale Notlage der Geschädigten ausgenutzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.