Für Pflegeassistentinnen und -assistenten soll es künftig eine bundesweit einheitliche Ausbildung geben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung, wie die Ministerien für Gesundheit und für Familie gemeinsam mitteilten. Das geplante Gesetz sieht eine Ausbildungszeit von 18 Monaten vor und soll 2027 in Kraft treten, vorgeschrieben wird auch eine „angemessene Ausbildungsvergütung“.
Die neue Ausbildungsordnung soll der Mitteilung zufolge aktuell 27 verschiedene landesrechtliche Pflegehilfsausbildungen ablösen. Erleichtert werden soll damit auch die Anerkennung der Qualifikationen ausländischer Pflegekräfte. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwölf Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ebenso auch eine Ausbildung in Teilzeit. Voraussetzung ist im Regelfall ein Hauptschulabschluss, allerdings sind auch hier Ausnahmen vorgesehen.
„Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen.“
Von einem „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“ sprach Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Neuregelung sei „eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen“. Es gebe künftig „mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden“. So könne die Ausbildungsdauer besonders für berufserfahrene Menschen verkürzt werden.
Alle Auszubildenden erhalten künftig einen Anspruch auf eine angemessene Bezahlung. Auch dies soll die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Bisher erhalten den Ministerien zufolge nur rund die Hälfte der Auszubildenden für Pflegehilfe beziehungsweise Pflegeassistenz eine Ausbildungsvergütung.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz abgebrochen haben, können bereits absolvierte Teile davon für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz anerkennen lassen.