Die Ankläger im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump versuchen ihren Fall mit einer überarbeiteten Anklage zu retten. Jetzt reagiert der Republikaner auf die neue Fassung.
Der frühere US-Präsident Donald Trump plädiert nach der Veröffentlichung einer überarbeiteten Anklageschrift im Bundesverfahren zu versuchtem Wahlbetrug auch weiterhin auf nicht schuldig. Das geht aus einem von Trumps Anwälten eingereichten Gerichtsdokument hervor. Darin heißt es weiter, dass Trump auf sein Recht verzichte, bei der Anklageverlesung anwesend zu sein. Stattdessen sollten seine Anwälte im Namen des Republikaners auf nicht schuldig plädieren.
Neue Fassung ist Reaktion auf Urteil des Supreme Court
Das Team von Sonderermittler Jack Smith hatte die Anklageschrift neu aufgelegt, nachdem der oberste US-Gerichtshof Anfang Juli mit seiner rechtskonservativen Richter-Mehrheit entschieden hatte, dass Trump für gewisse Amtshandlungen Immunität genießt. Wegen der historischen Entscheidung des Gerichts mussten Smith und sein Team die Anklage gegen Trump anpassen, um den Fall weiter vorantreiben zu können.
Trump hatte bereits bei der Anklageverlesung vergangenes Jahr auf nicht schuldig plädiert. Der neuerliche Schritt ist also keine Überraschung – der Präsidentschaftskandidat der Republikaner weist jegliche juristischen Schritte gegen ihn als „politische Hexenjagd“ zurück.
Vorwürfe sind im Kern gleich
Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Der damals noch amtierende Präsident hatte vor dem Sturm auf das Kapitol auf verschiedenen Ebenen versucht, das Ergebnis der Präsidentenwahl von 2020 zu kippen und seine damalige Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden in einen Sieg umzumünzen.
In der US-Hauptstadt Washington wurde der Republikaner deswegen auf Bundesebene angeklagt. Die neue Fassung der Anklageschrift ist etwas kürzer, die vier Anklagepunkte gegen ihn sind aber unverändert. Trump wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten vorgeworfen sowie Verschwörung zur Behinderung eines amtlichen Verfahrens.