Politik: Europawahl: Wie ausländische EU-Bürger hierzulande wählen

Wo können Bürger aus einem anderen EU-Land, die hier in Hessen wohnen, ihre Stimme abgeben? Die Organisation der Stimmabgabe ist mitunter eine Herausforderung.

Die Europawahl stellt hessische Kommunen mitunter vor besondere Herausforderungen. „Das ist eine anspruchsvolle Wahl, was die Wahlrechtsvoraussetzungen betrifft, weil verschiedene Staaten involviert sind“, sagt Stefan Köster vom Frankfurter Bürgeramt, Statistik und Wahlen, das in der Mainmetropole die Abstimmung organisiert. „Insofern ist das, was die Wahlberechtigung angeht, die komplexeste Wahl.“

Wo können Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Land, die hier in Hessen wohnen, ihre Stimme abgeben? „Sie haben entweder die Möglichkeit, im Herkunftsland zu wählen oder hier am aktuellen Wohnsitz“, erklärt Köster. Dafür müsse man einen Antrag stellen, um im Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, sofern man dort nicht ohnehin schon registriert sei – etwa durch vorangegangene Europawahlen. Die Frist für einen solchen Antrag endete in Frankfurt am 19. Mai. Die Stadt Frankfurt hatte laut den Angaben aber alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die hier ihren Wohnsitz haben und nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt waren, per Brief angeschrieben.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält dann eine Wahlbenachrichtigung und kann entweder Briefwahl machen oder ins Wahllokal gehen. Um allerdings auszuschließen, dass eine Stimme zweimal abgegeben wird, wenn ein ausländischer EU-Bürger hier wählt, muss ein Informationsaustausch über die Bundeswahlleitung mit dem Herkunftsland erfolgen, wie Köster betont.

Daneben gebe es noch die sogenannten Auslandsdeutschen, die beispielsweise mal in Frankfurt gelebt und sich dann ins Ausland abgemeldet hätten. „Sie werden logischerweise nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, weil sie eben hier nicht gemeldet sind. Aber sie haben natürlich auch die Möglichkeit, von ihrem Wohnort aus einen Antrag zu stellen und an der Wahl teilzunehmen. Sie bekommen die Briefwahlunterlagen zugesendet und können dann den roten Wahlbrief wieder einschicken.“

Die Europawahl findet am 9. Juni statt. Laut Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 31. März 2024 rund 509.000 Staatsangehörige anderer EU-Länder in Hessen gemeldet. Wählen können aber nur diejenigen, die mindestens 16 Jahre alt sind.