Das Verwaltungsgericht Osnabrück entscheidet über die Klage einer ungeimpften Pflegehelferin des Krankenhauses Quakenbrück. Die Frau hält das Corona-Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig.
Die wissenschaftlichen Grundlagen der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal werden am Dienstag im Verwaltungsgericht Osnabrück diskutiert. Als Zeuge ist Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), geladen. Er war 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, soll Schaade zum Verständnis einzelner Textpassagen in den sogenannten RKI-Protokollen zur Bewertung der Corona-Lage befragt werden.
Verhandelt wird die Klage einer Frau, die im Jahr 2022 als Pflegehelferin in einem Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigt war. Sie wendet sich gegen den Landkreis Osnabrück, der ihr auf Grundlage des damaligen Infektionsschutzgesetzes am 7. November 2022 verboten hatte, das Krankenhaus zu betreten und weiterhin dort zu arbeiten.
Das Verbot war bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Frau hatte keinen Nachweis vorgelegt, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen war und auch kein Attest, dass sie nicht geimpft werden konnte. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin wird schon am Dienstag eine Entscheidung erwartet.
Im März 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Die Klägerin argumentiert jedoch, dass damals schon bekannt gewesen sei, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindere. Dies belegten die in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokolle.
Das Online-Magazin „Multipolar“ hatte im März 2024 die zunächst teils geschwärzten Protokolle des RKI-Krisenstabs aus der Zeit von Januar 2020 bis April 2021 öffentlich gemacht. Nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme auf die RKI-Risikobewertung veröffentlichte das Institut diese Protokolle wenig später weitestgehend ungeschwärzt. Auch die weiteren Protokolle bis zum Ende der Krisenstabs-Sitzungen im Juli 2023 sollen laut RKI so schnell wie möglich veröffentlicht werden.