Mehr als eineinhalb Jahre lang war ein Mann für die Terrorvereinigung PKK in Deutschland tätig. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte ihn deshalb zu mehrjähriger Haft.
Ein Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK ist zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestrafte ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Gericht in Hamburg mitteilte. Das Gericht hält es für erwiesen, dass der 50-jährige Türke in Deutschland mehr als eineinhalb Jahre lang der PKK diente. Laut Gericht hatte er organisationsintern in Deutschland die ranghöchste Stellung inne.
Der Angeklagte war im März 2023 aufgrund eines von Deutschland erwirkten europäischen Haftbefehls in Zypern festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Das Verfahren hatte im November vergangenen Jahres begonnen. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot.