Äußerungen des Rechtspopulisten Gerald Grosz über Markus Söder sind erneut ein Fall für die Justiz. Dass das so ist, schiebt Grosz auf sehr persönliche Gründe.
Der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz hat nach juristischen Auseinandersetzungen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine sehr spezielle Einschätzung dafür genannt. „Ich glaube mittlerweile, dass es sich um eine besonders obsessive Leidenschaft handelt, die der Söder mit mir verbindet. Ich glaube, der steht auf mich“, sagte er bei einer AfD-Kundgebung während des Gillamoos-Volksfestes im niederbayerischen Abensberg und sprach von einer „angehenden Homoerotik“. „An dieser Stelle richte ich aus: Ich stehe nicht auf ältere, ausgefressene Herren.“
Die Staatskanzlei von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor Strafantrag gegen Grosz gestellt. Das Ermittlungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt. Der frühere Politiker Grosz hatte in einer Sendung im österreichischen Fernsehen im Jahr 2023 über Söder gesagt: „Ich leg noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist.“
Vorgeschichte vom politischen Aschermittwoch 2023
Grosz war bereits als Gast beim politischen Aschermittwoch der AfD Anfang 2023 in Niederbayern ausfällig gegenüber Söder geworden und hatte den bayerischen Ministerpräsidenten unter anderem als „Södolf“ bezeichnet. Das Amtsgericht Deggendorf hat Grosz deshalb zu einer Geldzahlung von knapp 15.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte Grosz einen Strafbefehl über 36.000 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen das Gerichtsurteil ging er in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bisher nicht bekannt.
Der Strafantrag sei gestellt worden, wenige Tage nachdem die Pläne für den neuerlichen Auftritt bekanntgegeben worden seien. „Das stinkt nach vorauseilendem Gehorsam oder gar einer Weisung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz“, hatte Grosz vor dem Gillamoos mitgeteilt.
Er geht davon aus, dass die von ihm getroffene Aussage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt ist. Politiker müssten im Rahmen der Machtkritik bereit sein, mehr einzustecken, als Privatpersonen. Die Bayerische Staatskanzlei wollte sich bei Bekanntwerden des Strafantrags nicht zu der Angelegenheit äußern.