Anders als andere Bundesländer steht Hamburg finanziell gut dar. Die Haushaltspläne des Senats sind entsprechend hochtrabend. Der Rechnungshof sieht Risiken – und einen haushaltsrechtlichen Verstoß.
Der Hamburger Rechnungshof hat dem rot-grünen Senat vorgeworfen, mit pauschalen Kürzungsvorgaben in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 gegen haushaltspolitische Grundsätze zu verstoßen. Die darin vorgesehenen globalen Minderkosten in Höhe von 2,5 Prozent seien zu hoch angesetzt – insbesondere angesichts einer insgesamt guten Haushaltslage, sagte Rechnungshof-Vizepräsident Philipp Häfner.
Globale Minderkosten sind pauschale Sparvorgaben, die die Behörden im Jahresverlauf erwirtschaften müssen. 2,5 Prozent entsprechen im Senatsentwurf, der für die kommenden beiden Jahre Rekordausgaben von insgesamt knapp 44 Milliarden Euro vorsieht, rund 500 Millionen Euro pro Jahr.
Nach Ansicht der Rechnungsprüfer bilden zwei Prozent die haushaltsrechtliche Obergrenze für Minderkosten – lediglich in Ausnahmesituationen wie in der Corona-Pandemie seien Überschreitungen zulässig. Der Senat, der das rechtlich anders sehe, habe bereits vor zwei Jahren erklärt, wieder auf zwei Prozent zurückkommen zu wollen, sagte Häfner und konstatierte: „Ziel verfehlt.“
Weitere Haushaltsrisiken sehen die obersten Rechnungsprüfer unter anderem in der Planung der Sozialausgaben, steigenden Kosten bei öffentlichen Unternehmen wie der Hochbahn, wachsenden Mietaufwendungen und in der Personalentwicklung: Der Senat müsse sicherstellen, dass die „Brot-und-Butter“-Aufgaben der Verwaltung auch künftig geleistet werden können, hieß es.
Mit seinem Rekord-Haushaltsplan sei der Senat haushaltspolitisch im expansiven Modus, was derzeit angesichts der Haushaltslage auch in Ordnung sei, sagte Häfner. Dies könne sich aber rasch ändern. „Senat und Bürgerschaft müssen darauf vorbereitet sein, den Hebel umzulegen“, mahnte er.