Wer gerade noch verzweifelt nach der verlegten Wahlbenachrichtigung sucht, kann sich beruhigen – Wählen geht auch ohne.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem in den Wahllokalen ihre oder seine Stimme abgeben. „Ist die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts im Wege“, teilte der Landeswahleiter mit. Allerdings sei die Wahlbenachrichtigung hilfreich, damit der Wahlvorstand Wahlberechtigte schneller im Wählerverzeichnis finde.
Bei der Landtagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. „Zwischen den beiden Stimmen gibt es kein Rangverhältnis, vielmehr sind beide Stimmen für die zukünftige Zusammensetzung des Thüringer Landtags von Bedeutung. Hinsichtlich der Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist die Landesstimme ausschlaggebend“, betonte Landeswahlleiter Holger Poppenhäger.
Links auf dem Stimmzettel findet sich die Wahlkreisstimme für die Direktwahl einer oder eines Abgeordneten im Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen erhält, gilt als gewählt. Mit der Landesstimme auf der rechten Zettelhälfte entscheidet sich der Wähler für die Landesliste einer Partei. Die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber stehen unter dem jeweiligen Parteinamen.