Mit einem Messer tötete er seine Lebensgefährtin an deren 31. Geburtstag. Für die Tat wurde der Mann wegen Totschlags angeklagt, nun wurde er wegen Mordes verurteilt.
Er tötete seine Lebensgefährtin mit 22 Messerstichen – dafür ist ein 32-Jähriger vor dem Landgericht Verden wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann habe die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Demnach tötete der Mann seine Partnerin an deren 31. Geburtstag, weil sie eine Beziehungspause wollte und andere Vorstellungen vom Umgang mit den beiden gemeinsamen Kindern hatte als er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.
Aus Wut und Zorn getötet
Mit dem Urteil folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Beide hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Sie führten aus, dass der Mann sich gekränkt fühlte und bei einem Streit aus Wut und Zorn seine Partnerin erstach. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sei erfüllt.
Die Nebenklage schilderte in emotionalen Worten die Lage der Hinterbliebenen. „Wie leben Kinder weiter, deren Vater die eigene Mutter getötet hat?“, fragte die Anwältin der Mutter der Getöteten. Die 31-Jährige wollte sich demnach schon früher trennen, doch wegen der Drohungen des Mannes ließ sie davon ab. „Er hat eine ganze Familie zerstört“, sagte die Anwältin. Neben zwei kleinen Kindern hinterlässt die Frau einen jugendlichen Sohn, der am Tatabend in der Wohnung war.
Verteidigung spricht von Verzweiflung
Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags. Der Mann habe die Tat aus Verzweiflung und Ausweglosigkeit begangen, sagte die Anwältin in ihrem Plädoyer. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Geständnis und Briefe des Angeklagten
Bei der Beurteilung der Tat spielten dem Vorsitzenden Richter zufolge die Aussagen des Angeklagten eine wichtige Rolle. Demnach sprach und schrieb der Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit selbst mehrfach von seiner Wut und seinem Zorn. Er habe die Kontrolle verloren, weil seine Partnerin sich trennen und ihm die Kinder wegnehmen wollte, führte der Mann demnach mehrfach aus – in Einlassungen vor Gericht oder in Briefen, die später beschlagnahmt wurden. Nähere Angaben zu einem Gefühl der Verzweiflung oder Ausweglosigkeit habe der Mann nicht gemacht. Der Richter verwies zudem auf ein Gutachten, nach dem sich der Angeklagte gekränkt, enttäuscht und wütend fühlte. Dass der Mann gegen Ende des Prozesses plötzlich sagte, die Tat sei aus Verzweiflung geschehen, nannte der Richter eine Schutzbehauptung.
Anklage lautete auf Totschlag
Der 32-Jährige hatte vor Gericht gestanden, seine damalige Partnerin im September 2023 mit einem Messer getötet zu haben. Er wurde wegen Totschlags angeklagt, während des Prozesses wies der Vorsitzende Richter aber darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich ist.
Angeklagte stört mehrfach den Ablauf der Verhandlung
Während der Plädoyers und der Urteilsbegründung fiel der Angeklagte durch seine Unbeherrschtheit und Impulsivität auf. Immer wieder unterbrach er die Nebenklage sowie den Vorsitzenden Richter und wurde mehrfach ermahnt, still zu sein. „Benehmen Sie sich hier anständig. Anständig benehmen heißt zuhören“, so der Richter. Doch dem 32-Jährigen fiel es weiter sichtlich schwer, sich zurückzuhalten. Am Ende stieß er sogar Drohungen gegen den Richter aus, bevor er von Justizbeamten in Handschellen aus dem Saal geführt wurde.