Ein 27-Jähriger greift auf einer EM-Party in Wolmirstedt mehrere Menschen mit einem Messer an. Polizeibeamte werden auch Ziel des Mannes. Dass sie schießen, ist laut Staatsanwaltschaft rechtens.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizeibeamten eingestellt, die Mitte Juni in Wolmirstedt nach einer Messerattacke auf einen 27-Jährigen geschossen haben. Der Mann starb dabei.
„Die Ermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der Schusswaffengebrauch durch die Polizeibeamten rechtmäßig war“, so die Staatsanwaltschaft Magdeburg. „Er war auch gerechtfertigt, weil für die Beamten eine Notwehrlage vorgelegen hat und die Anwendung der Schusswaffe als letztes Mittel diente, den Angriff abzuwehren.“
Der Afghane soll am 14. Juni einen 23-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus in Wolmirstedt (Landkreis Börde) erstochen haben. Anschließend verletzte er mit einem Messer etwas entfernt in einer Einfamilienhaussiedlung drei Menschen auf einer privaten Gartenparty zum Auftakt der Fußball-EM. Der 27-Jährige wurde von Polizisten erschossen, als er auch sie attackieren wollte.