Venezolanische Justiz droht Oppositionskandidat González Urrutia mit Haftbefehl

In Venezuela hat die Staatsanwaltschaft dem untergetauchten Oppositionskandidaten Edmundo González Urrutia mit einem Haftbefehl gedroht. Dies werde geschehen, sollte González Urrutia auch seine dritte Vorladung zu einem Verhör ignorieren und am Freitag um 10.00 Uhr Ortszeit (16.00 Uhr MESZ) nicht zu seiner Anhörung erscheinen, hieß es im am Donnerstag veröffentlichten Dokument der Ermittlungsbehörde. Es bestehe „Fluchtgefahr“.

Der 74-Jährige hatte in den vergangenen Wochen bereits zwei Vorladungen der Staatsanwaltschaft ignoriert. Die Behörde hatte die Vorladungen mit der Veröffentlichung angeblich falscher Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli begründet.

Nach dem auch international hoch umstrittenen Urnengang hatte die weitgehend regierungstreue Wahlkommission Amtsinhaber Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Die Opposition ist jedoch vom Sieg ihres Kandidaten überzeugt und veröffentlichte Ergebnisse, die dies belegen sollen. González Urrutia trat letztmals zwei Tage nach der Wahl öffentlich auf.

Unterdessen erklärte die EU, sie werde die Wiederwahl Maduros nicht anerkennen. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell sagte am Donnerstag nach einem informellen Treffen der Außenminister der Mitgliedsstaaten, Maduro werde zwar „de facto“ weiterhin der Präsident sein. „Aber wir erkennen keine demokratische Legitimität an, die auf (Wahl-)Ergebnissen beruht, die nicht verifiziert werden können.“