Die Bearbeitung von Asylverfahren soll für die Verwaltungsgerichte in NRW erleichtert, das Ganze schneller werden. Dazu liegt jetzt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch.
Für gerichtliche Asylverfahren sollen Zuständigkeiten künftig nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufgeteilt werden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Das sieht eine Verordnung vor, die Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Mittwoch im Entwurf vorstellte. Ausgeklammert sind dabei allerdings die 22 stärksten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland. Bei der Vielzahl der Asylanträge aus diesen Ländern sei es sinnvoll, die gerichtliche Bearbeitung der Asylverfahren auf breite Schultern zu stellen und alle sieben Verwaltungsgerichte einzubeziehen. Bei den Verwaltungsgerichten (VG) gebe es für diese Fälle vielfach bereits spezialisierte Kammern.
Asylsuchende, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhalten, haben das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung.