Ein Interview, in dem sich der Ex-Fußball-Nationalspieler abfällig über seine Ex-Freundin äußert, bereitet ihm seit Jahren Ärger. Nun steht die Entscheidung der Richter an.
Im Streit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt will das Berliner Kammergericht am Donnerstag (11.00 Uhr) sein Urteil sprechen. Das Gericht prüfte in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage der Mutter der im Februar 2021 gestorbenen Ex-Freundin. Das Berliner Landgericht hatte Boateng im November 2022 eine Äußerung untersagt. Der Mutter geht es in der Klage jedoch um fünf weitere Aussagen.
Bei der mündlichen Verhandlung vor rund drei Wochen hatte der Richter einen Vergleich vorgeschlagen. Danach hätte Boateng eine Unterlassungserklärung abgeben und die Mutter als Klägerin dafür die Kosten des aktuellen Verfahrens übernehmen müssen. Diese Einigung kam nicht zustande.
Boateng hatte in dem Interview unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Die Mutter argumentiert, seine Aussagen verfälschten das Lebensbild von ihrer Tochter. Boatengs Anwältin erklärte vor Gericht erneut, der Fußballspieler bedauere das Interview. Er beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen.
Kasia Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany’s Next Topmodel“ und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz nachdem das Paar sich getrennt hatte, erschien das Interview. Wenig später, am 9. Februar 2021, gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es seinerzeit.