In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft versetzt ein Mann seinem Mitbewohner einen Messerstich in den Hals. War es ein versuchter Mord? Das Landgericht muss diese Frage in seinem Urteil beantworten.
Im Prozess um einen Messerangriff in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft wird heute (11.00 Uhr) das Urteil des Landgerichts erwartet. Dem Angeklagten wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 33-jährige Tunesier soll am 18. Januar seinen Mitbewohner im Stadtteil Wilhelmsburg angegriffen haben. Um kurz nach Mitternacht soll er dem damals 22-Jährigen überraschend von hinten mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen haben. Der Mitbewohner wehrte sich und schrie, woraufhin Zeugen den Angreifer von weiteren Stichen abhielten. Der 22-Jährige erlitt eine sechs Zentimeter tiefe Wunde am Hals und eine Schnittverletzung an der Hand.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragt. Die Verteidigung forderte, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verurteilen.