Im Streit um einen der höchsten Richterposten in Nordrhein-Westfalen will das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung verkünden. Ein unterlegener Bewerber hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster will das Bundesverfassungsgericht an diesem Donnerstag (09.30) eine Entscheidung verkünden. Ein unterlegener Mitbewerber um die Stelle hatte im März Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OVG in Münster beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Das OVG selbst hatte im Streit um die von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählte Kandidatin die Beschwerden zweier unterlegener Mitbewerber um den Posten in der zweiten Instanz im Februar als unbegründet abgewiesen.
Kritik an Besetzung
Den Zuschlag der Landesregierung für den Präsidentenposten hatte eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin erhalten. Nach Eilanträgen unterlegener Bewerber hatten Verwaltungsgerichte das Besetzungsverfahren zunächst gestoppt. Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten.
Die umstrittene Besetzung wird auch in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet. Aus Sicht der Opposition steht der Verdacht im Raum, dass Parteibuch und Beziehungen den Ausschlag bei der Besetzung gegeben hätten und nicht die Kompetenz der Bewerber. Die Stelle ist seit rund drei Jahren unbesetzt.