Ein Beschluss zur Maskenpflicht an Schulen macht bundesweit Schlagzeilen. Der Beschluss wird zwar aufgehoben, der Richter jedoch später wegen Rechtsbeugung belangt und verurteilt. Was sagt der BGH?
Mit weit mehr als einer Stunde Verspätung wegen enormen Besucherinteresses hat vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) die Verhandlung um einen Familienrichter aus Thüringen begonnen. Der Mann war nach einer von ihm verfassten Entscheidung zur Corona-Maskenpflicht wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Der Beschluss des Mannes, der damit 2021 die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hatte kippen wollen, wurde zwar längst aufgehoben. Später aber kam der Richter selbst wegen Rechtsbeugung vor Gericht und wurde im August 2023 vom Landgericht Erfurt deshalb verurteilt.
Gegen die daraufhin ergangene Bewährungsstrafe von zwei Jahren waren er und auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. „Was Recht ist, muss Recht bleiben“, sagte der Wahlverteidiger des Richters, Gerhard Strate, vor Verhandlungsbeginn. „Ich bin guter Dinge.“
Maskenbeschluss hatte für großes Aufsehen gesorgt
Das Landgericht Erfurt hatte es für erwiesen gehalten, dass der Angeklagte sein damaliges Maskenurteil voreingenommen gefällt hatte und parteiisch und nicht neutral gewesen war. Er habe das Masken-Verfahren gezielt initiiert und Wochen vor seiner Entscheidung aktiv daran gearbeitet, eine Familie zu finden, für deren Kinder er ein Kinderschutzverfahren führen konnte. Wann der BGH entscheidet, ist noch unklar. (Az.: 2 StR 54/24)
Der Maskenbeschluss des Richters hatte für großes Aufsehen gesorgt, ebenso später das Urteil gegen ihn wegen Rechtsbeugung. Gegner der Corona-Maßnahmen hatten ihn für seinen Beschluss gefeiert und seine spätere Verurteilung mit Protesten begleitet. Dutzende Kritiker der Corona-Maßnahmen waren auch für die BGH-Verhandlung angereist, um ihre Solidarität mit dem Richter zu zeigen. Der Gerichtssaal war voll besetzt.