Wie weit geht Religionsfreiheit? Mit der Frage muss sich erneut das Landgericht Bremen beschäftigen.
Der Bremer Pastor Olaf Latzel steht wieder vor Gericht. Der Prozess wegen Volksverhetzung beginnt am Mittwoch (10.00 Uhr) vor dem Landgericht Bremen. Der Fall muss noch einmal verhandelt werden, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil vom Mai 2022 aufgehoben hatte.
Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen wurden Äußerungen während eines Eheseminars im Oktober 2019 zum Verhängnis. Er soll abfällig über Homosexuelle gesprochen haben. Die Aussagen, für die er sich später entschuldigt haben soll, gelangten als Audiodatei online.
Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. In einem Berufungsprozess sprach ihn das Landgericht frei. Nach Einschätzung des Gerichts habe er nicht zu Hass angestachelt und die Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.
Das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Auffassung: Das Urteil sei zu knapp und lückenhaft, kritisierten die Richter im Februar 2023. Die Religionsfreiheit komme an ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde betroffen sei.
Nun beginnt das Verfahren wieder von vorn: Zeugen werden noch einmal geladen und Beweise erneut bewertet. Ein Urteil könnte Mitte September fallen.