Innere Sicherheit: Minister: Kommunen können Messerverbotszonen einrichten

Nach dem Anschlag von Solingen hat die Thüringer Landesregierung eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Es geht um Verbotszonen, Videoüberwachung und Abschiebungen.

Nach dem Anschlag von Solingen erleichtert die Thüringer Landesregierung den Kommunen, Waffen- oder Messerverbotszonen einzurichten. Dafür habe das Kabinett die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, sagte Innenminister Georg Maier (SPD) in Erfurt. Die Verwaltungen der Landkreise und der kreisfreien Städte würden die Situation in ihrer Region am besten kennen und könnten bedarfsgerecht und schnell auf Gefahren reagieren. „Wir geben den Kommunen ein wirksames Instrument zur Gefahrenabwehr an die Hand.“ Das Waffengesetz ermächtigte die Landesregierung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.

Waffen- und Messerverbotszonen könnten dann eingerichtet werden, wenn die Annahme bestehe, dass sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich sind. Dabei gehe es auch darum, die Einhaltung von Messerverboten durch die Polizei zu kontrollieren, sagte Maier. Generell solle in Thüringen die sichtbare Polizeipräsenz erhöht werden, beispielsweise bei Volksfesten, größeren Sportveranstaltungen oder Konzerten.

Land richtet Abschiebezellen ein

Für eine Video-Überwachung des Angers in der Erfurter Fußgängerzone seien inzwischen die Kamerastandorte festgelegt, die Ausschreibung der Technik laufe. Maier verwies auf eine Reihe weiterer Entscheidungen des Kabinetts, darunter die personelle Verstärkung der Zentralstelle beim Landesverwaltungsamt für die Rückführung ausreisepflichtiger Migranten.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, es könne nicht zur Normalität gehören, dass Menschen in Fußgängerzonen oder anderswo mit Messern in der Tasche herumliefen. Ramelow kündigte an, dass Thüringen eigene Zellen einrichten werde, um ausreisepflichtige und straffällig gewordene Ausländer vor ihrer Abschiebung sicher unterzubringen. Die bisherige Kooperation mit Rheinland-Pfalz bei sogenannten Abschiebezellen reiche nicht aus.