Ein Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen benennt klar die Defizite. Das Fazit der Experten ist eindeutig.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände dringen auf deutliche Veränderungen bei der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz. Für eine höhere Qualität bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten sowie effizientere Strukturen sollten kleinere Standorte zusammengelegt und Versorgungsleistungen an bestimmten Standorten gebündelt werden. Das erklärten die Verantwortlichen der Krankenkassen AOK und IKK Südwest sowie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Mainz. Mehr ambulante Zentren sollten dafür sorgen, dass Krankenhäuser der stationären Versorgung entlastet werden und sich nur um gravierende Erkrankungen kümmern müssten.
Zu viel stationäre Versorgung
Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände beziehen sich bei ihren Forderungen auf ein Gutachten des Institutes for Health Care Business GmbH. Demnach ist die Zahl der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, die Verluste schreiben, höher als im Bundesdurchschnitt. Die Hausarztdichte im Land sei gut, es gebe jedoch eine unterdurchschnittliche Facharztdichte. Zudem lägen hohe Fallzahlen bei der stationären Versorgung bei gleichzeitig niedrigem Schwergrad vor. Das Gutachten wurde bereist im Juni vorgestellt.
„Wir müssen ins Handeln kommen“
Bevor die Strukturen in Rheinland-Pfalz verändert werden, müsse zwar die Umsetzung der Krankenhausreform abgewartet werden. „Aber wir müssen ins Handeln kommen“, betonte IKK Südwest-Vorstand Daniel Schilling. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Martina Niemeyer versicherte, dass die Notfallversorgung auch in der Fläche nicht zur Disposition stehe. Aus der Landesregierung habe es Signale gegeben, dass die Analyse aus dem Gutachten geteilt werde, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Martin Schneider. Das Land sollte aber grundsätzlich seine Investitionsförderung für die Krankenhäuser deutlich erhöhen.
Über Ländergrenzen denken
Der Geschäftsführer des Instituts for Health Care Business GmbH, Boris Augurzky, warb dafür, bei den Plänen für eine Veränderung bei der Krankenhausversorgung über die Landesgrenzen hinaus zu denken. Rheinland-Pfalz habe vier Landesgrenzen, deshalb lohne sich auch der Blick auf die Strukturen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland.
Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach
Die Krankenhausreform wurde bereits in den Bundestag eingebracht. Die Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen finanziellen Druck mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Grundlage der Finanzierung der Kliniken durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein, die auch Mindestvoraussetzungen festlegen.
Der Bundesgesundheitsminister hatte seine Pläne unter anderem damit begründet, dass für eine Verbesserung der Versorgung mehr Spezialisierung und weniger Bürokratie nötig seien. Wenn die Reform nicht käme, müsse man davon ausgehen, dass bis 2030 rund 25 Prozent der Kliniken in Insolvenz gingen.