Wollte er einem anderen Mann mit einem Cuttermesser den Hals aufschlitzen? Das Landgericht Hamburg spricht den Angeklagten wegen Drogenkonsums frei – und muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.
Das Landgericht Hamburg verhandelt ab heute (9.00 Uhr) erneut über einen versuchten Mord mit einem Cuttermesser. Laut Anklage soll ein 40-Jähriger am 31. Dezember 2020 im Stadtteil Neuwiedenthal versucht haben, einem anderen Mann in den Hals zu stechen. Dem laut Polizei damals 25 Jahre alten Mann gelang es jedoch, zurückzuweichen und die Hand des Angeklagten festzuhalten. Der angegriffene Mann erlitt dabei eine vier Zentimeter lange Schnittwunde am Kinn.
In erster Instanz hatte das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Eine Schuldunfähigkeit sei nicht auszuschließen, hieß es bei der Urteilsverkündung am 5. Dezember 2022. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen könne der Angeklagte geglaubt haben, von seinem Kontrahenten gehe etwas Böses aus.
Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Die Bundesrichter erklärten, dass die Annahme der Schuldunfähigkeit rechtlicher Nachprüfung nicht standhalte. Das Landgericht hätte sich nicht auf die Wiedergabe der Feststellungen und Annahmen des Sachverständigen beschränken dürfen.